I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1993 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger ist Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Zu diesem gehörte am 31. Dezember 1986 ein selbstgenutztes Wohngrundstück. Für diese Betriebsleiterwohnung wurde ab dem 1. Januar 1987 die Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der von 1987 bis 1998 geltenden Fassung (EStG a.F.) durchgeführt. Die Selbstnutzung des Grundstücks bestand auch während eines Teils des Jahres 1990 in vollem Umfang fort.
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