Der Einkommensteuerbescheid für 1991 vom 12.11.1996 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.01.1997 wird abgeändert und die Steuer auf 35.043,95 EUR (= 68.540 DM) herabgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens - einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens -trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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