I. Die als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eltern von zwei 1985 und 1988 geborenen schwer behinderten Söhnen. Das Versorgungsamt hat für beide den Grad der Behinderung auf 100 festgesetzt. Die Schwerbehindertenausweise enthalten außerdem die Merkzeichen "G", "aG" und "H" sowie den Hinweis, dass die Notwendigkeit ständiger Begleitung nachgewiesen sei.
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