I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Der Kläger erbte durch Testament seines im Oktober 1998 verstorbenen Vaters (Erblasser) ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. In seinem Testament hatte der Erblasser seiner Lebensgefährtin durch Vermächtnis ein lebenslängliches und unentgeltliches, in das Grundbuch einzutragendes Nießbrauchsrecht an dem Grundstück zugewandt.
Die Lebensgefährtin verzichtete mit notariell beurkundetem Vertrag vom August 2000 auf ihren Anspruch. Mit Rücksicht darauf verpflichtete sich der Kläger zur Zahlung eines Abfindungsbetrages von 50 580 DM.
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