Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zur Auspflanzung auf freiem Feld als landwirtschaftliche Tätigkeit
FG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2009 - Aktenzeichen 16 K 177/08
DRsp Nr. 2009/10836
Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zur Auspflanzung auf freiem Feld als landwirtschaftliche Tätigkeit
1. § 24UStG ist richtlinienkonform auszulegen.2. Sog. Jungpflanzen sind "landwirtschaftliche Produkte" i. S. des Art. 25 der 6. EG-Richtlinie.3. Die Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zwecks Auspflanzung auf freiem Feld ist landwirtschaftliche Tätigkeit i. S. des § 24UStG. Das gilt auch dann, wenn die Akklimatisierung nur 2-10 Tage dauert und bestimmte ertragsteuerliche Wertsteigerungsgrenzen nicht überschritten werden.
Der Kläger war als Landwirt unternehmerisch tätig. Sein Unternehmen umfasste einen landwirtschaftlichen Betriebsteil, dessen Umsätze gemäß § 24UStG nach Durchschnittssätzen versteuert wurden und einen gewerblichen Dienstleistungsbetrieb, dessen Umsätze der Regelbesteuerung unterlagen.
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