Die Beschwerde wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht ist zwar statthaft (§ 128 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --), sie ist jedoch teilweise unzulässig und teilweise nicht begründet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|