Akteneinsicht im Verfahren der Beschwerde gegen eine Beiladung
BFH, Beschluss vom 10.05.2010 - Aktenzeichen IV B 15/10
DRsp Nr. 2010/10717
Akteneinsicht im Verfahren der Beschwerde gegen eine Beiladung
NV: Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Beiladung beschränkt sich die Akteneinsicht auf diejenigen Akten, die die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts über die Beiladung bilden.