OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 10.06.2003
2 Ws 01/03
Normen:
StPO § 147 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NStZ 2003, 566

Akteneinsicht in Fallakten der Steuerfahndung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.06.2003 - Aktenzeichen 2 Ws 01/03

DRsp Nr. 2004/16276

Akteneinsicht in Fallakten der Steuerfahndung

Bedienstete des Finanzamts sind nicht verpflichtet, einem Beschuldigten Einsicht in sämtliche Akten der Steuerfahndung zu gewähren, wenn diese nicht Bestandteil der Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind.

Normenkette:

StPO § 147 Abs. 1 ;
Fundstellen
NStZ 2003, 566