OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.06.2003 - Aktenzeichen 2 Ws 01/03
DRsp Nr. 2004/16276
Akteneinsicht in Fallakten der Steuerfahndung
Bedienstete des Finanzamts sind nicht verpflichtet, einem Beschuldigten Einsicht in sämtliche Akten der Steuerfahndung zu gewähren, wenn diese nicht Bestandteil der Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind.