Aktive Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken in der Schweiz i.S. des § 8 AStG
FG Münster, Urteil vom 30.10.2014 - Aktenzeichen 2 K 618/11 F
DRsp Nr. 2015/2247
Aktive Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken in der Schweiz i.S. des § 8AStG
1) Im Falle einer Veräußerung zu entrichtende Grundstücksgewinnsteuern sind in die Ertragsbelastung von Vermietungseinkünften in der Schweiz i.S. des § 8 Abs. 3AStG nicht einzubeziehen.2) Übt eine ausländische Gesellschaft mehrere Tätigkeiten aus, sind die Tätigkeiten einheitlich unter die Aktivitätstatbestände des § 8 Abs. 1AStG zu subsumieren (sog. funktionale Betrachtungsweise). Dabei ist die Tätigkeit maßgebend, auf der nach allgemeiner Verkehrsauffassung das wirtschaftliche Schwergewicht liegt.3) Für die Abgrenzung einer unternehmerischen Tätigkeit von der privaten Vermögensverwaltung kann auf die zu § 15EStG entwickelten Kriterien zum gewerblichen Grundstückshandel zurückgegriffen werden.4) §§ 7 ff. AStG in der in den Streitjahren 2005 bis 2007 geltenden Fassung stimmen im Wesentlichen mit den §§ 7 ff. AStG in der am 31.12.1993 geltenden Fassung überein, so dass für sie die Fortbestandsgarantie des EuGH gilt; ungeachtet dessen wäre ein Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit gerechtfertigt.