Aktivierung des Auftragsbestands aus Rahmenverträgen
FG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2003 - Aktenzeichen 15 K 7704/00 F
DRsp Nr. 2003/15189
Aktivierung des Auftragsbestands aus Rahmenverträgen
Der Auftragsbestand aus Rahmenverträgen kann nur dann als immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert werden, wenn am Bilanzstichtag konkrete Aufträge vorliegen. Ist dies zu verneinen, handelt es sich um einen unselbständigen Bestandteil des Firmenwerts.