FG Berlin, vom 22.03.2003 - Aktenzeichen 10 K 9384/96
DRsp Nr. 2003/12138
Aktivierung eines eingebrachten Mandantenstamms
Der in eine neu gegründete GbR eingebrachte Mandantenstamm darf nach § 5 Abs. 2EStG nicht aktiviert werden, wenn er unentgeltlich in einer Sozietät entstanden ist, die durch Realteilung beendet wurde.