FG Berlin vom 22.03.2003
10 K 9384/96
Normen:
EStG § 5 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1075

Aktivierung eines eingebrachten Mandantenstamms

FG Berlin, vom 22.03.2003 - Aktenzeichen 10 K 9384/96

DRsp Nr. 2003/12138

Aktivierung eines eingebrachten Mandantenstamms

Der in eine neu gegründete GbR eingebrachte Mandantenstamm darf nach § 5 Abs. 2 EStG nicht aktiviert werden, wenn er unentgeltlich in einer Sozietät entstanden ist, die durch Realteilung beendet wurde.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 2 ;

Für die Praxis: