I.
Streitig ist, ob eine auf der Grundlage von 3 Jahresergebnissen zu berechnende Rückversicherungsvergütung - der so genannte Supergewinnanteil - anteilig in jedem Jahr des maßgeblichen 3-Jahreszeitraums zu aktivieren ist.
Die Klägerin (Kl) betreibt ein Versicherungsunternehmen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.
Am 29.12.1976 schloss sie einen Rückversicherungsvertrag mit der ...versicherungs-Gesellschaft ab, in dem sie sich verpflichtete, von allen direkten Versicherungen und fakultativen Rückversicherungen Beteiligungen abzugeben, die in Anhängen näher bezeichnet wurden. Dafür erhielt sie eine ebenfalls in den Anhängen geregelte Vergütung. Nr. 4 des auch für die Streitjahre gültigen Anhangs Nr. 2 regelte die Rückversicherungsvergütungen folgendermaßen:
"Provision:
40 %
Feuerschutzsteuer:
1,25 %
Reingewinnanteil:
20 % des Gewinns eines Geschäftsjahres (Verwaltungskosten 5 %, Verlustvortrag bis zur Tilgung)
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