I.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen für andere Firmen im Bereich der betrieblichen Organisation sowie der Handel mit Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung und mit Software ist. Die Klägerin hat ein abweichend Wirtschaftsjahr (Wj), das zum
30. September jeweils endet.
Die Klägerin ist in gemieteten Räumen, eine ehemalige Schreinerei, tätig. Lt. Mietvertrag läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres.
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