FG München - Urteil vom 28.11.2006
6 K 4037/04
Normen:
EStG (1997) § 6 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 4 § 4 Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 365

Aktivierung von Mietereinbauten als Herstellungskosten

FG München, Urteil vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 6 K 4037/04

DRsp Nr. 2007/2623

Aktivierung von Mietereinbauten als Herstellungskosten

Der Umbau gemieteter Räumlichkeiten von einer Schreinerei mit Verkaufsraum zu einem Großraumbüro ermöglicht dem Mieter eine gänzlich andere Nutzung und würde beim Gebäudeeigentümer zu nachträglichen Herstellungskosten führen. Die Aufwendungen des Mieters sind nicht sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig, sondern wie ein materielles Wirtschaftsgut zu aktivieren und nach Gebäudegrundsätzen abzuschreiben.

Normenkette:

EStG (1997) § 6 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 4 § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand:

I.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen für andere Firmen im Bereich der betrieblichen Organisation sowie der Handel mit Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung und mit Software ist. Die Klägerin hat ein abweichend Wirtschaftsjahr (Wj), das zum

30. September jeweils endet.

Die Klägerin ist in gemieteten Räumen, eine ehemalige Schreinerei, tätig. Lt. Mietvertrag läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres.