1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin ist eine GmbH, die nach ihrem satzungsgemäßem Gesellschaftszweck im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von künstlichen Gelenken, Prothesen, und medizinischen Geräten und Instrumentarien tätig ist und Lizenzen zur Nutzung der selbst entwickelten Patente vergibt und diese vermarktet.
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