BFH vom 31.01.1997
VI R 72/95

Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen

BFH, vom 31.01.1997 - Aktenzeichen VI R 72/95

DRsp Nr. 1997/8118

Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen

Aufwendungen eines Gymnasiallehrers für eine Studienreise nach Kanada sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die Verfolgung privater Interessen nach Anlaß, Programm und tatsächlicher Durchführung der Reise nahezu ausgeschlossen ist. Das bloße Überwiegen der beruflichen Veranlassung gegenüber privaten Elementen reicht nicht aus.

Für die Praxis:

Zu 3.: Entscheidend für die Versagung des Werbungskostenabzugs war, daß das Programm des zweiwöchigen Studienaufenthaltes mehrere allgemein interessierende Veranstaltungen (Museumsführungen, Besuch des Außenministeriums) sowie touristische Arrangements wie Stadtrundfahrten, Besichtigung eines Indianer-Reservats und der Niagara-Fälle enthielt.