Zu 3.: Entscheidend für die Versagung des Werbungskostenabzugs war, daß das Programm des zweiwöchigen Studienaufenthaltes mehrere allgemein interessierende Veranstaltungen (Museumsführungen, Besuch des Außenministeriums) sowie touristische Arrangements wie Stadtrundfahrten, Besichtigung eines Indianer-Reservats und der Niagara-Fälle enthielt.
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