FG Saarland - Urteil vom 31.05.2001
1 K 90/00
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Alleinige Steuerpflicht des Kontoinhabers trotz behaupteter fremdnütziger Kontenverwaltung

FG Saarland, Urteil vom 31.05.2001 - Aktenzeichen 1 K 90/00

DRsp Nr. 2001/11128

Alleinige Steuerpflicht des Kontoinhabers trotz behaupteter fremdnütziger Kontenverwaltung

Für die Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen ist entscheidend, wer nach dem Verständinis der kontenführenden Bank Inhaber und Gläubiger des Kontoguthabens ist.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich mit seiner nach erfolglosem Einspruchsverfahren beim Finanzgericht (FG) fristgerecht erhobenen Klage gegen die einkommensteuerliche Zurechnung von (Zins-)Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Senat hat die Klage durch Gerichtsbescheid vom 9. März 2001 (Bl. 125 ff.) als unbegründet abgewiesen. Für die weitere Darstellung des Sachverhalts wird gemäß § 90a Abs. 4 Finanzgerichtsordnung (FGO) auf den Tatbestand des vorgenannten Gerichtsbescheides verwiesen.