I.
Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung von mehreren Zins- bzw. Zinsanforderungsbescheiden.
Die Antragstellerin ließ in der Zeit zwischen September und Dezember 1995 mit verschiedenen Ausfuhranmeldungen insgesamt 48.496,40 kg Rindfleisch zur Ausfuhr in die Tschechische Republik abfertigen und beantragte hierfür die Gewährung der Ausfuhrerstattung (Sondererstattung für Rindfleisch von männlichen ausgewachsenen Rindern), was ihr der Antragsgegner mit Erstattungsbescheiden vom 2., 3. und 15.5.1996 antragsgemäß gewährte.
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