BFH - Beschluss vom 26.02.2010
VIII B 239/09
Normen:
AO § 125;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1084
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 24.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1727/08

Allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot im Besteuerungsverfahren für unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelter Tatsachen; Nichtigkeit eines Steuerbescheides wegen fehlender Angaben zum besteuerten Sachverhalt

BFH, Beschluss vom 26.02.2010 - Aktenzeichen VIII B 239/09

DRsp Nr. 2010/6233

Allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot im Besteuerungsverfahren für unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelter Tatsachen; Nichtigkeit eines Steuerbescheides wegen fehlender Angaben zum besteuerten Sachverhalt

NV: Unter welchen Voraussetzungen Fehler beim Erlass eines Schätzungsbescheids im Einzelfall zu dessen Nichtigkeit führen, ist grundsätzlich nicht abstrakt klärbar.

Normenkette:

AO § 125;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Revision liegen nicht vor.

1.