Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hat die Rechtsform einer OHG. Ihr Rechtsvorgänger A betrieb ein Baugeschäft als Einzelunternehmen, das nach seinem Tode von seinen Erben fortgeführt wurde. Zum Betriebsvermögen des von den Erben betriebenen Unternehmens gehörten ca. 96 v.H. der Aktien der "Haus- und Grundstücksverwertungs-AG" (im Folgenden: AG) im Nennwert von 173 100 DM.
Im November 1963 schlossen die Erben einen Vertrag über die Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft unter der Firma A-Erben.
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