Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob der Beklagte berechtigt war, am 26.03.2018 aufgrund einer Mitteilung der ... AG-Versicherung (AG) geänderte Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2013 bis 2016 zu erlassen.
Die Klägerin (geb. ...1954) schloss im Jahr 2010 bei der AG einen Basisrentenvertrag (...) ab. Es handelte sich um ein sogenanntes Rürup-Rentenmodell.
Für die Streitjahre 2013 bis 2016 reichte die Klägerin ihre Einkommensteuererklärungen jeweils in dem dem Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahr ein. Die jährlich an die AG gezahlten Beiträge (monatlich 300,- EUR) für den Basisrentenvertrag wurden jeweils erklärungsgemäß (vgl. Anlage Vorsorgeaufwendungen) als beschränkt abziehbare Sonderausgaben bei der Einkommensteuerfestsetzung steuermindernd berücksichtigt:
Einkommensteuer | Bescheid vom | Beitrag | davon abziehbar |
2013 | 07.10.2014 (12.12.2016) | 3.600,- EUR | 2.736,- EUR |
2014 | 12.02.2016 | 3.600,- EUR | 2.808,- EUR |
2015 | 07.10.2016 | 3.600,- EUR | 2.880,- EUR |
2016 | 09.10.2017 | 3.600,- EUR | 2.952,- EUR |
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