I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin ihres im Jahre 2003 verstorbenen Ehemannes Dr. L., mit dem sie in den Streitjahren (1994 und 1995) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurde und dessen Verfahren sie aufgenommen hat. Die Eheleute erzielten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung.
Dr. L. erhielt im Jahre 1995 von der A-KG im Zusammenhang mit dem Verkauf der Fa. B GmbH & Co. KG (nachfolgend: Fa. B.) einen als Provision bezeichneten Betrag von 200 000 DM. Er erklärte diesen Betrag nicht zur Einkommensteuer.
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