Streitig ist, ob bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Einkommensteuergesetz [EStG]) eine als „Vorabverwaltungsgebühr” geleistete Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden kann.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|