Die verheirateten Kläger erzielten im Jahr 1999 Einkünfte aus Gewerbetrieb...(Kläger: 15.316 DM, Klägerin 4.448 DM), selbständiger Arbeit ( Kläger: ./. 24.687 DM), nichtselbständiger Arbeit (Kläger: 129.668 DM), Vermietung und Verpachtung (Kläger und Klägerin jeweils ./. 28.666 DM) sowie sonstige Einkünfte aus Leibrenten ( Kläger: 8.852 DM). Bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit handelte es sich um Versorgungsbezüge in Höhe von 137.668,56 DM, bei den sonstigen Einkünften um Altersrenten des Klägers.
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