Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.04.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger einen Anspruch auf Gewährung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) hat.
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