Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob dem Kläger anlässlich des Erwerbs eines Eigenheims eine Förderung nach §§ 92a, 92b Einkommensteuergesetz – EStG– zusteht (Altersvorsorge-Eigenheimbeitrag).
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