Amtliche Eröffnung einer letztwilligen Verfügung; Anzeige- und Erklärungspflicht des Erwerbers
BFH, Urteil vom 30.01.2002 - Aktenzeichen II R 52/99
DRsp Nr. 2002/7304
Amtliche Eröffnung einer letztwilligen Verfügung; Anzeige- und Erklärungspflicht des Erwerbers
1. Das Nachlassgericht ist nicht "andere Behörde" i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1AO. Hierzu zählen nur solche Behörden, die steuerlich erhebliche Entscheidungen treffen.2. Es besteht keine Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1ErbStG, wenn der Erwerb auf dem vom Nachlassgericht eröffneten Testament beruht und dieses Testament das FA in die Lage versetzt hat, zu prüfen, ob hinsichtlich des Erwerbers ein erbschaftsteuerbarer Vorgang vorliegt.3. Gem. § 31 Abs. 1ErbStG hat der Erbe nur auf Verlangen der Behörde eine ErbSt-Erklärung abzugeben.
Gründe:
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