Die Beschwerde des Beteiligten gegen den am 14.06.2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Bonn wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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