FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.04.2010
6 K 5440/04 B
Normen:
AO § 171 Abs. 4 S. 1; AO § 171 Abs. 4 S. 2; AO § 196; AO § 194; GewStDV 1978 § 1; AIG § 2; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

An eine GmbH & Co. KG gerichtete Prüfungsanordnung erfasst auch stille Gesellschafter; Beginn und Unterbrechung der Außenprüfung; Gewinnerzielungsabsicht und Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste bei Verlustzuweisungsgesellschaften

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2010 - Aktenzeichen 6 K 5440/04 B

DRsp Nr. 2010/12849

An eine GmbH & Co. KG gerichtete Prüfungsanordnung erfasst auch stille Gesellschafter; Beginn und Unterbrechung der Außenprüfung; Gewinnerzielungsabsicht und Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste bei Verlustzuweisungsgesellschaften

1. Eine an eine GmbH & Co. KG gerichtete Prüfungsanordnung hinsichtlich der steuerlichen Verhältnisse der KG umfasst auch die atypisch still an der KG Beteiligten, soweit das Gesellschaftsverhältnis betroffen ist. Denn eine Prüfungsanordnung, die die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns einer atypisch stillen Gesellschaft betrifft, ist grundsätzlich an den Geschäftsinhaber zu richten.