FG Düsseldorf - Urteil vom 20.08.2019
6 K 481/19 AO
Normen:
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1;
Fundstellen:
AO-StB 2019, 342
AO-StB 2019, 366
DStRE 2020, 77
DStZ 2019, 779

Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft bei selbstloser Tätigkeit hinsichtlich Befreiung von der Körperschaftsteuer

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2019 - Aktenzeichen 6 K 481/19 AO

DRsp Nr. 2019/15957

Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft bei selbstloser Tätigkeit hinsichtlich Befreiung von der Körperschaftsteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte es zu Recht abgelehnt hat, die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) durch die Vereinssatzung des Klägers vom ... 2018 gesondert festzustellen, weil die Satzung nicht die Regelung enthält, dass die Körperschaft selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.

Der Kläger ist ein am ... 2018 ins Vereinsregister eingetragener Verein.

Aus der Vereinssatzung vom ...2018 ergibt sich u. a. Folgendes: ...

Wegen der weiteren Einzelheiten der Satzung des Klägers wird auf die Vertragsakte des Beklagten und die Beiakte zur FG-Akte Bezug genommen.