FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.09.2011
12 K 12052/10
Normen:
StBerG § 50 Abs. 1 S. 2; StBerG § 49 Abs. 1; StBerG § 49 Abs. 3; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 6;

Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft erfordert Ansässigkeit eines der zu Geschäftsführern bestellten Steuerberater im Nahbereich Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung der zuständigen Steuerberaterkammer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.09.2011 - Aktenzeichen 12 K 12052/10

DRsp Nr. 2012/2890

Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft erfordert Ansässigkeit eines der zu Geschäftsführern bestellten Steuerberater im Nahbereich Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung der zuständigen Steuerberaterkammer

1. Voraussetzung der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft ist, dass mindestens einer der zu Geschäftsführern bestellten Steuerberater seine Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich unterhält. Nahbereich in diesem Sinne ist in der Regel ein Umkreis von etwa 50 km Luftlinienentfernung. 2. Ein Steuerberater kann regelmäßig nur über eine berufliche Niederlassung verfügen. 3. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens gemäß § 49 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 50 StBerG müssen die vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen im Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung seitens der zuständigen Steuerberaterkammer erfüllt sein.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

StBerG § 50 Abs. 1 S. 2; StBerG § 49 Abs. 1; StBerG § 49 Abs. 3; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 6;

Tatbestand: