Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Pensionsrückstellung im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses.
Der Kläger ist als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer selbständig tätig. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelt er durch Betriebsvermögensvergleich, er betrug in 1989 283.820 DM und in 1990 339.414 DM.
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