Anerkennung eines Darlehensvertrages zwischen einer Gesellschaft und einer insolvenzgefährdeten Gesellschaft, an der die Alleingesellschafterin der Gesellschaft beteiligt ist - Indizien gegen die inhaltliche Fremdüblichkeit eines Darlehensvertrages
FG Hamburg, Urteil vom 10.07.2015 - Aktenzeichen 6 K 121/14
DRsp Nr. 2015/16385
Anerkennung eines Darlehensvertrages zwischen einer Gesellschaft und einer insolvenzgefährdeten Gesellschaft, an der die Alleingesellschafterin der Gesellschaft beteiligt ist - Indizien gegen die inhaltliche Fremdüblichkeit eines Darlehensvertrages
1. Der Abschluss von Darlehensverträgen kann nur dann zu steuerlich relevanten Einkünften führen, wenn bei Abschluss des Vertrags die Absicht bestand, Überschüsse zu erzielen.2. Eine Überschusserzielungsabsicht kann nicht angenommen werden, wenn die vereinbarten Verträge steuerlich nach den Grundsätzen über Verträge zwischen nahen Angehörigen nicht anzuerkennen sind.
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