Anerkennung eines Ehegattenunterarbeitsverhältnisses
FG Niedersachsen, vom 09.05.2001 - Aktenzeichen 12 K 711/95
DRsp Nr. 2002/2401
Anerkennung eines Ehegattenunterarbeitsverhältnisses
Ein sog. Ehegattenunterarbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Ehegatten kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn der Kernbereich des vereinbarten Arbeitsbereichs üblicherweise nicht im Wege eines Unterarbeitsverhältnisses auf unternehmensfremde Personen übertragen wird.
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