I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 19. Juli 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Ereignisses vom 27. September 2016 (Sturz von einem Segway Personal Transporter [PT]) als Arbeitsunfall.
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