Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.
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Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung eines Arbeitsunfalls im Zusammenhang mit einem Fußballturnier streitig.
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