Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 24.08.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Arbeitsunfalles.
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