Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist und ob sich aus einem langjährigen Verwaltungsverfahren eine Verwirkung ergibt.
Die Kläger sind Eheleute und wurden in den Streitjahren 1991 bis 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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