FG Münster - Urteil vom 06.07.2018
2 K 876/16 E
Normen:
EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4;

Anerkennung eines steuerlichen Verlustes aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft

FG Münster, Urteil vom 06.07.2018 - Aktenzeichen 2 K 876/16 E

DRsp Nr. 2019/2407

Anerkennung eines steuerlichen Verlustes aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist die Anerkennung eines steuerlichen Verlustes aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, § 17 Einkommensteuergesetz (EStG).

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2013 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden.

Die Klägerin war Gesellschafterin der N GmbH(GmbH); ihr Geschäftsanteil von 184.000 DM (= 94.078 €) entsprach 9,2 % des Stammkapitals der Gesellschaft.