Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Anerkennung eines steuerlichen Verlustes aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, § 17 Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2013 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden.
Die Klägerin war Gesellschafterin der N GmbH(GmbH); ihr Geschäftsanteil von 184.000 DM (= 94.078 €) entsprach 9,2 % des Stammkapitals der Gesellschaft.
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