Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt für die Jahre 2008 bis 2011 die Anerkennung von Kursverlusten für ein Fremdwährungsdarlehen als Betriebsausgaben.
Die Klägerin ist eine Personenhandelsgesellschaft, an der in den Streitjahren neben der A GmbH als Komplementärin drei Kommanditisten beteiligt waren. Gegenstand ihres Unternehmens ist der Hoch-, Beton- und Ingenieurbau sowie die Ausführung aller Bauarbeiten, die Herstellung und der Vertrieb von Wohnbauten und gewerblichen Bauten.
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