FG Berlin - Urteil vom 15.04.1997
5355/96

Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen

FG Berlin, Urteil vom 15.04.1997 - Aktenzeichen 5355/96

DRsp Nr. 2001/2701

Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen

3. Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen kann steuerlich auch dann anerkannt werden, wenn die Vertragsbestimmungen über die Abrechnung der Nebenkosten unklar oder nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt worden sind.

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.

Die Klägerin ist Eigentümerin in einer ... qm großen Eigentumswohnung in A. Diese Wohnung und eine weitere zur Eigennutzung schaffte sie gemeinsam mit ihrem früheren Ehemann im Jahre 1987 an und vermietete sie bereits zu diesem Zeitpunkt an ihre Eltern. Im Rahmen einer Scheidungsauseinandersetzung erhielt die Klägerin das Alleineigentum an dieser Wohnung und ihr früherer Ehemann das an der ehemaligen Familienwohnung.

Mit Formularvertrag vom 30. Januar 1989 schloss die Klägerin einen neuen Mietvertrag mit ihren Eltern zum 01. Januar 1989. In § 3 "Miete und Nebenkosten" des Vertrages heißt es:

"1. Die Miete beträgt monatlich 522,00 DM ...

2. Nebenkosten (z.B. Betriebskostenvorschuss gemäß Ziff. 3,

Heizkostenvorschuss gemäß § 12)

Heizkosten einschl. Warmwasser z.Z.

Betriebskosten z.Z. 80,00 DM ....".

Im Übrigen wird auf den Mietvertrag vom 30. Januar 1989 (Bl. 63 bis 66 des Sonderheftes zur Einkommensteuerakte) Bezug genommen.