FG Münster - Urteil vom 18.03.2003
13 K 7123/99 E
Normen:
EStG § 33 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 4 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1010

Anerkennung von Unterstützungsleistungen als agB

FG Münster, Urteil vom 18.03.2003 - Aktenzeichen 13 K 7123/99 E

DRsp Nr. 2003/14079

Anerkennung von Unterstützungsleistungen als agB

1. Bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Vaters als außergewöhnliche Belastung sind bei der Berechnung des abzugsfähigen Betrages die Einkünfte des in einer Ehe- und Haushaltsgemeinschaft lebenden Sohnes als gemeinsame Einkünfte von diesem und seiner Ehefrau nach der Einheitsbetrachtung zu erfassen. 2. Die Einkünfte sind daher nur hälftig als schädliche Einkünfte des Sohnes i.S.d. § 33a Abs. 1 S.4 EStG zu behandeln.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Anerkennung von Unterstützungsleistungen an den verheirateten Sohn als außergewöhnliche Belastung.