Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung eines Verfahrensbeteiligten
FG Bremen, Beschluß vom 13.01.2000 - Aktenzeichen 299302Ko 2
DRsp Nr. 2001/1498
Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung eines Verfahrensbeteiligten
»Eine Gebühr für die Vertretung im Beweisaufnahmeverfahren nach § 31 Abs.1 Nr.3 BRAGO entsteht auch dann, wenn das Gericht zwar keinen förmlichen Beweisbeschluss erlassen, tatsächlich jedoch eine Beweisaufnahme durchgeführt hat. Die Anhörung eines Beteiligten, die die schriftliche Sachverhaltsdarstellung ergänzen soll, ist keine Beweisaufnahme.«[Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]