In der Beschwerdesache (...)
wird die weitere Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Amtsgericht Stadt1 vom 07.09.2016 gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31.08.2016 zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Auslagen werden nicht erstattet.
I.
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