Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Verteidiger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung für seine Teilnahme an einem Termin zur Verkündung eines Haftbefehls. Dem liegt im wesentlichen folgender Verfahrensablauf zu Grunde:
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