I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine GmbH-- betreibt ein Stadtentwicklungs- und Sanierungsunternehmen. Vom 1. Juni 1963 bis zum 31. Dezember 1989 war sie gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. vor dem Steuerreformgesetz (
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