Die Kläger sind Milcherzeuger und lieferten in der Zeit vom 01. April 1997 bis zum 31. März 1998 die in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb erzeugte Milchmenge an die Molkerei.
Die Liefermenge übertraf die den Klägern vorläufig zugeteilte und durch Saldierungen zusätzliche zugeteilte Referenzmenge.
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