FG Berlin - Urteil vom 10.01.2003
3 K 3511/98
Normen:
EStG § 50a Abs. 4 Nr. 1 ; KStG § 2 ;

Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung

FG Berlin, Urteil vom 10.01.2003 - Aktenzeichen 3 K 3511/98

DRsp Nr. 2004/242

Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung

Im Verfahren gegen eine Steueranmeldung für Abzugssteuern kann nur über die Befugnis des Anmeldenden, die Steuer zu Lasten der Vergütungsgläubigerin einzubehalten, befunden werden.

Normenkette:

EStG § 50a Abs. 4 Nr. 1 ; KStG § 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin zu 1), eine im Inland ansässige GmbH, war 1998 Veranstalterin für Deutschland der

Tour der X.-Band.

Die Beteiligten dieses Verfahrens streiten darum, ob die von der Klägerin zu 1) geschuldete Vergütung von ... DM für Dienstleistungen eines Produktionsmanagement- und Technikerteams zur Koordinierung und Präsentation sämtlicher Aspekte des Bühnenaufbaus, des Beleuchtungs- und Tonsystems durch die Klägerin zu 2),

dem Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige unterliegt.

Gegen den von der Klägerin zu 1) insoweit angemeldeten Steuerabzug zur Körperschaftsteuer von DM und zum Solidaritätszuschlag von ... DM richten sich nach erfolglosen Einsprüchen beider Kläger die zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen.

Wegen des Vertrages zwischen den Klägern über die Bereitstellung von technischen Materialien und Dienstleistungen für Engagements im Rahmen der ... Tournee wird auf die Übersetzung des ... Vertrages (Anlage zum Schreiben der Klägerin zu 2) im Verfahren 3 K 3001/99) verwiesen.

Entscheidungsgründe: