Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss geändert.
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wert: bis zu 30.000 €
I.
Die Beteiligte zu 1 ist die Ehefrau des Erblassers, der Beteiligte zu 2 sein einziger Sohn und die Beteiligte zu 3 seine Schwester.
Der Erblasser hat keine letztwillige Verfügung hinterlassen.
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