FG Brandenburg - Urteil vom 15.01.2003
2 K 941/01
Normen:
FGO § 47 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 56 ; StBerGDV § 28 ; AO (1977) § 119 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 733

Anfechtung der Bewertung der Steuerberaterprüfung; Klagefrist, Wiedereinsetzung

FG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2003 - Aktenzeichen 2 K 941/01

DRsp Nr. 2003/5584

Anfechtung der Bewertung der Steuerberaterprüfung; Klagefrist, Wiedereinsetzung

1. Die mündliche Eröffnung der Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung setzt ohne Erteilen einer schriftlichen Rechtsmittelbelehrung die einmonatige Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage in Gang. 2. Ein berechtigtes Interesse an der schriftlichen Bestätigung eines mündlich erlassenen Verwaltungsaktes besteht nicht, wenn der Inhalt eindeutig und unmissverständlich ist. 3. Ein unter der Bezeichnung "Widerspruch" an das Landesfinanzministerium gerichtetes Schreiben ist angesichts des eindeutigen Wortlauts keiner Auslegung dahin zugänglich, dass darin eine Klageerhebung gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung gesehen werden könnte. 4. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zu gewähren, wenn der Bevollmächtigte des Klägers hätte erkennen können und müssen, dass es sich bei der Klagefrist nach § 47 Abs. 1 FGO um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist handelt, deren Lauf durch das Ingangsetzen eines Verwaltungsverfahrens nicht gehemmt werden kann.

Normenkette:

FGO § 47 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 56 ; StBerGDV § 28 ; AO (1977) § 119 Abs. 2 ;

Tatbestand: