FG München - Urteil vom 27.09.2018
10 K 2927/17
Fundstellen:
EFG 2019, 73

Anfechtung der Duldung der Zwangsvollstreckung nebst Leistungsgebot

FG München, Urteil vom 27.09.2018 - Aktenzeichen 10 K 2927/17

DRsp Nr. 2018/18164

Anfechtung der Duldung der Zwangsvollstreckung nebst Leistungsgebot

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Gründe

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids und eines dazu ergangenen Leistungsgebots.

Mit notariellem Vertrag vom 28. August 2000 zwischen (H) und (BM) - mit H nicht verheiratete Mutter des gemeinsamen Sohnes (AM) und alleinige Sorgerechtsinhaberin - übertrug H auf AM im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die im Grundbuch des Amtsgerichts X von Y Blatt xxx verzeichneten Grundstücke Fl.Nr. xxx, Gartenland, und Fl.Nr. xxx, Wohnhaus, Nebengebäude, Hofraum und Gartenland (im Folgenden: Grundstück). Die in Abteilung III eingetragene Grundschuld für die B-Bank über 1,9 Mio. DM war zu löschen. Der Vertrag sah ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht des H an dem Grundstück vor. Am 20. November 2000 wurden im Grundbuch das Eigentum des AM an dem Grundstück sowie der Nießbrauch des H eingetragen und die Grundschuld wurde gelöscht.

Am 5. Juli 2001 erließ der Beklagte (das Finanzamt - FA -) einen Schätzungsbescheid über Einkommensteuer für 1999 gegenüber H, gegen den dieser Einspruch einlegte.